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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN


(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die dem Fotografen erteilt wurden. Sie sind gültig, sobald ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Um den AGB zu widersprechen, muss innerhalb von drei Werktagen vom Auftraggeber schriftliche Erklärung eingereicht werden. Sofern der Fotograf abweichende Geschäftsbedingungen nicht schriftlich anerkennt, erlangen sie keine Gültigkeit.

(2) Alle von dem Fotografen erstellten Produkte werden nachfolgend als „Werke“ bezeichnet. Die Form oder das Medium spielen bei dieser Definition keine Rolle. Beispiele dafür sind dem Kunden übertragene Daten, Abzüge und Ähnliches.

(3) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

(5) Sobald die unten genannten Bedingungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 


URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

(1) Dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von dem Fotografen angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(5) Verwendet der Auftraggeber die Werke in Online- oder Printmedien (ausschließlich für den privaten Gebrauch), ist der Fotograf als Urheber zu nennen. Das Recht auf Namensnennung darf nicht verletzt werden. Andernfalls hat der Fotograf das Recht auf Schadensersatz.

(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von dem Fotografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige

Rohdateien.

RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

(1) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst wird, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber dem Fotografen vor Beginn des Auftrags unaufgefordert mit. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, tragen die Auftraggeber.

 

(2) Die Auftraggeber erwerben - mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages - das Recht der nicht-kommerziellen Nutzung der Fotos. Für eine kommerzielle Verwendung der Fotos – z.B. für Werbung, Print- und Internetmedien - wird das schriftliche Einverständnis des Fotografen benötigt.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass der Fotograf die entstandenen Bilder für Werbezwecke veröffentlichen darf (z. B. Social Media, Homepage, Print). Änderungen bedürfen der Schriftform.


LEISTUNGSUMFANG

(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

(2) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten abgelichtet werden. Sofern vom Auftraggeber gewünscht, ist der Fotograf aber stehts bemüht, dies zu erreichen.

(3) Dem Fotografen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

(4) Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des entstandenen Bildmaterials, sofern abweichende Regelungen nicht schriftlich vereinbart wurden.

 


VERGÜTUNG, FÄLLIGKEIT UND EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Für die Erstellung der Werke wird ein Honorar erhoben. Der Auftraggeber trägt die ggf. anfallenden Nebenkosten wie Fahrkosten, Übernachtungskosten, Studiomiete oder Ähnliches.

(2) Die von dem Fotografen erstellten Angebote gelten als unverbindliche Kostenvoranschläge. Sollten während der Produktion unvorhergesehene Kosten entstehen, sind diese vom Fotografen aufzuzeigen und können im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Wird die vereinbarte Produktionszeit überschritten, so ist eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe zu leisten. Dies gilt nur, wenn der Fotograf die Verlängerung der Produktionszeit nicht zu vertreten hat.

(3) Der Vergütungsanspruch wird mit Zugang der Rechnung fällig.

(4) Bei einer Hochzeitsreportage ist eine Anzahlung i.H.v. 20% der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu begleichen. Andernfalls geraten die Auftraggeber ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug; danach ist der Fotograf berechtigt, die Auftraggeber kostenpflichtig abzumahnen. Weitere Rechte des Fotografen, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

(6) Die Werke bleiben Eigentum des Fotografen, solange die Bezahlung noch nicht vollständig geleistet wurde.

 

 

AUSFALLHONORAR

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Buchung des Fotografen zu stornieren. Erfolgt eine Stornierung/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von dem Fotografen zu vertretenen Gründen, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet.

 

(2) Bei einer Stornierung bis zu 3 Monaten vor dem gebuchten Termin müssen 20% des vereinbarten Honorars geleistet werden. Der Betrag entspricht der Anzahlung.

 

(3) Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht dem Fotografen die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.

 

(4) In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Auftragnehmerin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 


HAFTUNG

(1) Der Fotograf haftet für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vertragspflichten stehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet weiter auch für die Verletzung von wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Bei Schäden an den Werken (z. B. Dateien, ausgedruckte Bilder oder USB-Sticks) haftet der Fotograf ebenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit.

(2) Die Organisation und Ausführung der vereinbarten Leistungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Sollte der Fotograf jedoch - aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc., auch von Familienangehörigen) – nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen oder verspätet eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden und Folgen übernommen werden. Natürlich ist der Fotograf bemüht in diesem Fall für Ersatz zu sorgen.

(3) Die im Rahmen der Vertragspflichten entstehenden Rohdaten und Werke werden sorgfältig von dem Fotografen verwahrt. Der Fotograf ist berechtigt die aufbewahrten Daten ab einem Jahr nach Auftragsdatum zu vernichten.

(4) Für die Lichtbeständigkeit und die Dauerhaftigkeit der Werke haftet der Fotograf nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

(5) Der Versand der Werke erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 


WIDERRUFSRECHT

1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

 

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

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